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Hofanlage des frühen 19. Jahrhunderts mit Wohnhaus und Scheune. Das auf einem niedrigen, gequaderten Natursteinsockel errichtete, giebelständige Fachwerkwohnhaus ist mit Ausnahme des Erdgeschosses verschiefert. Hier zeigt es schlichtes Fachwerk mit geschosshohen Streben und bauzeitlichen Ausfachungen. Einschließlich der Pflasterung des Hofes ist die Hofreite Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |