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Kleines, giebelständiges Fachwerkwohnhaus des ausgehenden 18. Jahrhunderts auf schmaler Hofreite. Das Fachwerk des zur Zeit völlig verkleideten Hauses dürfte weitgehend erhalten sein, auch die Fenster befinden sich bis auf eine Ausnahme in bauzeitlicher Größe und Position. Wegen seiner Hanglage ist das Haus mit einem sich nach hinten erhöhenden Natursteinsockel ausgestattet. Es ist, nicht zuletzt wegen seiner exponierten Lage, aus städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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