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Voluminöses Fachwerkwohnhaus einer stattlichen Hofanlage. Das durch rückwärtige Verlängerung auf drei Zonen erweiterte Gebäude zeigt neben geschnitzten, floralen Verzierungen an den Eckständern gerade, geschosshohe Streben an den Gebäudeecken. Eine unvollständige Inschrift mit der Datierung „1835" findet sich im Rähm der mit Zementfaserplatten verkleideten Giebelseite. Bauherren waren laut Inschrift Johannes Wiesner und dessen Ehefrau Christina Schneider. Die früher über die gesamte Hauslänge gehende Inschrift auf der Traufseite zum Hof ist durch einen sekundären Anbau an der Stelle des alten Eingangsbereiches unterbrochen. Exponiert gegenüber der Einmündung der Gießener Straße gelegen, ist das Haus Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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