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Breites, giebelständiges Fachwerkwohnhaus mit symmetrisch gestaltetem, spätbarockem Fachwerkgefüge mit kräftigen Eckständern, geraden Streben und geschwungenen Gegenstreben sowie jüngerem linksseitigem Anbau. Laut Inschrift in der gefasten und profilierten Schwelle wurde das Haus „1762" erbaut. Wichtige und charakteristische Details sind die sichtbaren Balkenköpfe, die gerundeten und unterteilten Füllhölzer sowie die ornamentierten Zwischenriegel, die unterhalb der verzierten Kopfbänder angebracht sind. Einschließlich der großen, für das Straßenbild der Gießener Straße wichtigen Fachwerkscheune und der Hofpflasterung ist das Haus Kulturdenkmal aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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