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Das zur Straße giebelständige Fachwerkwohnhaus des 19. Jahrhunderts hat regelmäßiges Fachwerk mit geschosshohen, nach innen geneigten Streben. Die zum Hof orientierte Traufseite wird durch ein über dem Eingang gelegenes Zwerchhaus dominiert. Wichtige Details sind die bauzeitliche hölzerne Eingangstür, die von zwei kleinen Fenstern flankiert wird, und die Freitreppe. Einschließlich der Scheune ist die Hofreite Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |