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Stattliche Hofanlage mit großem, zweiteiligem Fachwerkwohnhaus des 18. Jahrhunderts, voluminöser Fachwerkscheune, breitem Hofraum und Lattenzauneinfriedung auf Lungstein. Das auf einem hohen Natursteinsockel errichtete Wohnhaus besteht aus einem relativ breiten, giebelständigen Hauptbau und einem seitlich sich anschließenden, schmaleren, mit eigener Verdachung und Giebel versehenen Seitenflügel. Während die Fachwerkkonstruktion des Untergeschosses in Teilen erneuert wurde, zeigt besonders die seitliche Fassade kräftiges und ornamental beschnitztes Fachwerk der Entstehungszeit. Neben den leicht geschwungenen, breiten Streben sind vor allem die beiden geschuppten Eckständer, die am oberen und unteren Ende jeweils mit zwei gegenläufigen Spiralen versehen sind, sowie die durch Tau- und Perlschnurschnitzereien verzierten Rähm- und Schwellenbalken der seitlichen Giebelfassade zu nennen. Die gesamte Hofreite ist Kulturdenkmal aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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