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Stattliche Hofanlage mit Fachwerkwohnhaus, Scheune und Nebengebäuden. Das aus dem 18. Jahrhundert stammende, über einem markanten Sockel errichtete Wohnhaus zeigt ein Fachwerkgefüge mit stark dimensionierten Hölzern. Eck- und Bundständer werden durch sehr schräg gestellte, gebogene Streben betont, die bis nahe an den mittigen Wandständer geführt sind. Wichtige Merkmale sind die Teilverschieferung an der Giebelseite und die in Gebäudemitte befindliche Freitreppe. Einschließlich der aussagekräftigen Nebengebäude und der Hofpflasterung ist das Anwesen Kulturdenkmal aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |