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Traufständiges, stattliches Fachwerkwohnhaus des 18. Jahrhunderts auf Natursteinsockel. Das Fachwerk der zur Steingasse orientierten Giebelseite ist freigelegt und zeigt einen regelmäßigen Aufbau mit kräftigen Eckständern, Streben, Gegenstreben und Kopfwinkelhölzern. Besonders schützenswert ist die dreiteilige hölzerne Eingangstür mit Oberlicht. Die im oberen Teil verglaste Tür ist als Rahmen-Füllungstür mit Säulchen und diamantierten Feldern ausgestaltet. Als wichtiges Eckgebäude an der Einmündung Steingasse ist das Haus einschließlich der großen Fachwerkscheune und der bauzeitlichen Hofpflasterung aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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