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Hofanlage mit Fachwerkwohnhaus, Scheune und Nebengebäude. Das gänzlich verputzte und im Giebelfeld kürzlich verkleidete Haupthaus könnte den Proportionen und dem Geschossüberstand nach noch im späten 17. Jahrhundert oder Anfang des 18. Jahrhunderts entstanden sein. Sowohl die stattliche Breite mit dreiachsiger Gliederung als auch die Tiefe des Hauses belegen ebenso die Bedeutung der Hofanlage wie die voluminöse Ziegelsteinscheune und das seitlich den Hof abschließende Stall- bzw. Speichergebäude, dessen Fachwerkgiebelwand für das Straßenbild von großer Bedeutung ist. Die Scheune, die laut Inschrift 1912 entstanden ist, wurde von Johannes Reimer erbaut. Die gesamte Hofreite ist aufgrund ihrer wichtigen Lage im Straßenraum sowie wegen ihres hohen Alters aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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