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Große Hofanlage mit markantem Wohnhaus an der Ecke zur Wermertshäuser Straße. Hauptmerkmal des voluminösen, zu Beginn unseres Jahrhunderts errichteten Gebäudes sind die beiden, sich im rechten Winkel durchdringenden, zweizonigen, mit Aufschieblingen ausgestatteten Giebel, die einschließlich des Obergeschosses verschindelt sind. Bemerkenswerte Details sind die mit originalem Geländer versehene Freitreppe und die mit Rauten- und Sonnenmotiven geschmückte, zweiteilige Eingangstür mit original verglastem, filigran gestaltetem Oberlicht. Die stattliche Fachwerkscheune trägt folgende Inschrift: „ERBAUT DURCH HEINRICH VOGEL UND DESSEN EHEFRAU CLARA, GEB. DÖRR. AUFGESTELLT DEN 24. APRIL 1903. GOTT ALLEIN DIE EHR." Einschließlich der originalen Einfriedung, dem Lindenbaum sowie des alten Pflasters ist die Hofreite aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
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