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Hofanlage in straßenbildprägender Lage am Einmündungsbereich der Wermertshäuser Straße. Für das Ortsbild besonders wichtig sind das in Eckposition befindliche Haupthaus sowie die im Sockelbereich in Naturstein ausgeführten Nebengebäude entlang der Wermertshäuser Straße. Das mit einem gequaderten Sockel ausgestattete, im Giebelbereich verschieferte Fachwerkwohnhaus ist als ein Bau des 18. Jahrhunderts erkennbar. Bemerkenswerte Details sind die V-förmig profilierten Eckständer, die kräftigen, leicht gekrümmten Streben mit Gegenstreben, die profilierte Schwelle und die gerundeten Füllhölzer. Einschließlich der lang gestreckten Scheune und sämtlicher Nebengebäude ist die Hofanlage aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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