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Traufständiges Fachwerkgebäude des 18. Jahrhunderts auf hohem Quadersockel. Ursprünglich zu Wohnzwecken errichtet, wurde es ab dem Beginn des 19. Jahrhunderts als Synagoge genutzt. Wichtige Details des zweizonigen Baus sind die Streben mit Gegenstreben und Kopfwinkelhölzern an Eck- und Bundständern, die profilierte Schwelle des Obergeschosses und die gerundeten Füllhölzer zwischen den Balkenköpfen. Das Gebäude ist aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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