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Hofanlage in straßenbildwichtiger Lage am Beginn der Steingasse. Das Anwesen besteht aus drei aneinander gebauten, selbstständigen Bauten: einem Wohnhaus mit hohem Sockel, das zur Zeit mit einer Kunststoffverkleidung versehen ist, einem rückwärtigen Anbau und einem im vorderen Teil durch Ständer abgestützten, ehemaligen Speichergebäude, dessen Fachwerk sichtbar ist. Das gesamte Anwesen ist wegen seiner wichtigen Funktion im Straßenbild Kulturdenkmal aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |