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Herrschaftliches, vom Jugend- bzw. Heimatstil beeinflusstes Wohnhaus einer größeren Hofeinheit, das aus zwei Teilen, einem trauf- und einem giebelständigen Trakt besteht. Das nach der Jahrhundertwende errichtete Gebäude wird durch aufwändig gestaltetes, regelmäßiges Zierfachwerk mit Strebefiguren und Rautenmotiven gekennzeichnet. Charakteristische Merkmale sind der breite, zweizonige Giebel sowie der vorgelagerte, polygonale, im Obergeschoss verschieferte Treppenhausturm, dessen separate Verdachung die interessant gestaltete Dachlandschaft bereichert. Aus künstlerischen wie aus städtebaulichen Gründen ist das Gebäude Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |