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Auf dem Friedhof südlich des Ortes gelegenes Kriegerdenkmal als obeliskartiger, nach oben verjüngter, aus sorgfältig bearbeitetem Lungstein gefügter Steinpfeiler. Bekrönendes Motiv ist ein aufrecht stehender, in frontaler Haltung und mit ausgebreiteten Schwingen dargestellter Reichsadler. Neben dem im Zentrum als Emblem eingefügten Eisernen Kreuz ist an der Vorderseite eine Tafel mit den Inschriften „1914/18" und „1939/45" angebracht. Auf der Rückseite befindet sich eine Steintafel mit der Widmung: „DIE GEMEINDE NORDECK IHREN GEFALLENEN SÖHNEN 1914/18". Kulturdenkmal aus geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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