Friedhofstraße 99
Friedhofstraße 101, Hof
Friedhofstraße 101, Hahnmühle, Wohnhaus
Friedhofstraße 99/101, Hahnmühle
Friedhofstraße 101, Hof
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Bergstraße, Landkreis
Bensheim
  • Friedhofstraße 99
  • Friedhofstraße 101
Hahnmühle
Flur: 9
Flurstück: 383/13, 383/14

Historisches Mühlenanwesen am Ausgang des Zeller Tales. Bereits 1350 indirekt und 1429 direkt erwähnt, galt das aus einer Ober- und einer Untermühle bestehende Anwesen trotz Plünderung durch die Schweden am Ende des Dreißigjährigen Krieges als das bedeutendste im Bereich des Oberamtes Starkenburg. 1637 wurde es von dem kurmainzischen Vizekanzler Dr. Joh. Friedr. Agricola erworben, nach mehrmaligem Besitzerwechsel gelangte es 1712 in den Besitz des Darmstädter Generals Freiherr von Pretlack. Dieser ließ das Anwesen grundlegend erneuern, verkaufte es 1733 jedoch an den kurpfälzischen Hofkammerdirektor Freiherrn von Überbruck. Nach Teilung und weiteren Besitzerwechseln wurde das gesamte Mühlenareal 1909 von Wilhelm Euler, dem Besitzer der benachbarten Papierfabrik, aufgekauft. Nach dem Zweiten Weltkrieg ließ die Firma Euler die Gebäude zu Wohnzwecken umbauen.

Das am Meerbach gelegene Mühlenanwesen bildet eine Sachgesamtheit aus mehreren Einzelbauten. Herzstück ist das rückwärtig im Hof gelegene Wohn- und Mühlengebäude, ein zweigeschossiger, traufständiger Bau von sechs Achsen, mit massivem Erdgeschoss und konstruktivem Fachwerkobergeschoss. Als Abschluss Krüppelwalmdach mit Schleppgaupen. Zum Eingang Freitreppe, über der Tür das Baudatum 1727 und die Buchstaben S.B., möglicherweise die Anfangsbuchstaben der Namen der damaligen Bestandsmüller Stolz und Bühler. Das Innere modernisiert, die Treppe stammt vom alten Bischöflichen Konvikt in Bensheim. Den gepflasterten Hof begrenzen kleinere, eingeschossige Wirtschaftsgebäude, u. a. ein Backhaus; hier wiederverwendeter Sandsteinbogen mit Jahreszahl 1580. Nordöstlich eine zur Straße giebelständige Fachwerkscheune mit hohem Mansarddach. Entlang der Straße erneuerte Gebäude sowie ein großes, rundbogiges Portal, das 1916 von Heinrich Metzendorf geschaffen wurde und wegen einer Straßenverbreiterung zirka fünf Meter zurückversetzt wurde.

Westlich, in schräger Position, das untere Mühlengebäude, ein schlichter, zweigeschossiger Massivbau mit Satteldach und verschindeltem Giebel. Die regelmäßig gesetzten Fenster mit Sandsteingewänden und Klappläden. Zur Unteren Mühle gehörte auch eine Scheune, die der Straßenverbreiterung zum Opfer fiel. Ihr heute im Erdgeschoss des oberen Wohnhauses eingebauter Sturzbalken trägt die Inschrift: "Ach Gott der Herr durch dein Gewalt/Den ganzen Bau und alles was darin erhalt./Anno 1721 Johann Peter Hermann Bauher/Charitas Elisabetha Hermännin Baufrau."

Das Mühlenanwesen, das heute seine ursprüngliche Funktion nicht mehr erfüllt, ist wegen seiner großen stadt- und regionalgeschichtlichen Bedeutung von besonderem Wert.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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