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Großzügiges Wohnhaus des frühen 20. Jahrhunderts in Bruchstein und mit Elementen des Heimatstils. Das eingeschossige Gebäude mit hohem, zwei Geschosse aufnehmendem Dachgeschoss liegt von der Straße zurückgesetzt mit der Giebelseite zur Seitenstraße. Die dominante Dachfläche ist zur Marburger Straße hin von einem die volle Dachhöhe erreichenden Zwerchhaus aufgelöst, das im unteren Dachgeschoss von zwei polygonal aus der Wandfläche heraustretenden Fenstererkern beidseitig abgeschlossen wird. Das aus der ansonsten bäuerlich geprägten Bebauung des Ortes herausragende Gebäude ist aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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