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Am Ortsrand südlich des historischen Dorfkerns liegt in einigem Abstand zur älteren Bebauung das aus dem frühen 19. Jahrhundert stammende alte Schulhaus. Es handelt sich um einen traufseitig zur Straße stehenden, früher gänzlich verschindelten Fachwerkbau auf massivem Sockel. Wie an einem historischen Foto ablesbar, hatte das Gebäude ursprünglich eine vollkommen symmetrische, dreiachsige Hauptfassade, die heute durch den Wegfall des rechten Fensters im Untergeschoss und durch die Beschneidung der Freitreppe verändert erscheint. Die Schule ist zusammen mit der zugehörigen Fachwerkscheune aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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