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Große dreiseitige Hofanlage des frühen 19. Jahrhunderts. Das giebelständige, in Fachwerkbauweise errichtete Wohnhaus zeigt ein schlichtes, rein konstruktives Gefüge ohne Schmuckformen und Geschossüberstände. Geschosshohe Streben flankieren giebel- und traufseitig die Eckständer. Die rückwärtige Fachwerkscheune weist über einer Verdachung der Einfahrt insgesamt fünf von hölzernen Fensterläden verschlossene Licht- und Lüftungsöffnungen mit dreieckigem oberen Abschluss unter gekreuzten Fachwerkkurzstreben auf. Die Hofanlage ist aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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