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Großes zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus über hohem Sockel. Die ehemals fünfachsig gegliederte, dem Hof zugewandte Hauptansicht wird durch ein Zwerchhaus dominiert. Das Gebäude ist derzeit vollständig verputzt, die bauzeitliche Fensteranordnung lässt jedoch ein weitgehend ungestörtes Fachwerkgefüge des 18. Jahrhunderts vermuten. Das Gebäude ist einschließlich der quer anschließenden Fachwerkscheune Kulturdenkmal aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |