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Traufseitiges Fachwerkwohnhaus des 18. Jahrhunderts. Von einem gequaderten Natursteinsockel unterfangen, zeigt das zweigeschossige Gebäude, das rechts mit einer überbauten Durchfahrt versehen ist, regelmäßiges Fachwerk der Erbauungszeit. Wichtige Merkmale sind das profilierte Quergebälk an der Traufseite sowie die geschosshohen Schrägstreben. Markante Wirkung im Straßenbild haben die westliche Giebelwand, die ein Fachwerkgefüge mit dichter Ständerstellung erkennen lässt, und der von einem Windfang bekrönte Treppenaufgang. Zusammen mit der im rechten Winkel angefügten, leicht nach hinten gesetzten Fachwerkscheune ist das Haus aus städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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