Rosenstraße 5
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Gießen, Stadt und Landkreis
Allendorf / Lumda
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  • Rosenstraße 5
Flur: 4
Flurstück: 141

Die den westlichen Rand des Dorfplatzes markierende Hofreite besteht aus einem zweigeschossigen, giebelständigen Fachwerkwohnhaus und einem rechtwinklig angesetzten Scheunentrakt. Das im 18. Jahrhundert errichtete Gebäude hat einfaches, klar gegliedertes Fachwerk mit leicht gekrümmten, geschosshohen Streben. Wichtige Details sind die axial ausgerichteten Fenster und die symmetrisch ausgebildete Giebelwand mit dicht gefügten Hölzern. Aufgrund seiner ortsbildprägenden Lage ist das Anwesen nicht zuletzt wegen seiner Gesamtwirkung mit Freitreppe und seitlicher Hofbildung aus städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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