Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Die den westlichen Rand des Dorfplatzes markierende Hofreite besteht aus einem zweigeschossigen, giebelständigen Fachwerkwohnhaus und einem rechtwinklig angesetzten Scheunentrakt. Das im 18. Jahrhundert errichtete Gebäude hat einfaches, klar gegliedertes Fachwerk mit leicht gekrümmten, geschosshohen Streben. Wichtige Details sind die axial ausgerichteten Fenster und die symmetrisch ausgebildete Giebelwand mit dicht gefügten Hölzern. Aufgrund seiner ortsbildprägenden Lage ist das Anwesen nicht zuletzt wegen seiner Gesamtwirkung mit Freitreppe und seitlicher Hofbildung aus städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |