Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Das zweigeschossige, nach hinten mit einem kräftigen Natursteinsockel ausgestatte Fachwerkwohnhaus liegt zurückgesetzt von der Straße. Wichtige Gestaltungsmerkmale des im 18. Jahrhundert entstandenen Gebäudes sind das auf der Traufseite durchgezogene Quergebälk, die geschosshohen, geraden Streben und die durch dichte Hölzeranordnung charakterisierte Giebelseite. Bemerkenswert ist weiterhin die markante Abschrägung der Nordostecke des Untergeschosses seitlich der Tür und die hier angebrachte Büge, die das voll ausgebildete Obergeschoss abstützt. Das Gebäude ist Kulturdenkmal aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |