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Die kleinbäuerliche Fachwerkhofanlage besteht aus einem giebelseitig zur Straße hin gelegenen, z. Z. vollständig verputzten bzw. an der Straßenseite verkleideten Fachwerkwohnhaus und einer den Hof abschließenden Scheune. Das vermutlich in seinem bauzeitlichen Bestand des 18. Jahrhunderts weitgehend erhaltene Wohngebäude zeigt einen Geschossüberstand und ein steil geneigtes Satteldach mit Aufschieblingen. Die Fenster wurden zwischenzeitlich ausgetauscht, befinden sich jedoch noch an ihrer ursprünglichen Position. Die Hofanlage mit Wohnhaus und Scheune ist aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |