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Giebelständiges Fachwerkbürgerhaus, das offenbar entlang der Firstlinie geteilt ist; die beiden Haushälften ursprünglich vielleicht sogar mit getrennten Dächern. Das Gebäude, das seine besondere Charakteristik durch die freistehende nördliche Traufseite mit Zwerchhaus sowie durch die von der unterschiedlichen Geschoßzahl der beiden Gebäudehälften bedingten Asymmetrie des Satteldaches erhält, repräsentiert in der im übrigen von traufständigen, offenbar planmäßig errichteten Fachwerkbauten nach 1700 geprägten Neugasse einen älteren Bautypus. Neben der Gebäudestellung ist vor allem auch das nahezu sockellose Erdgeschoß hierfür ein Indiz.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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