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Schlichtes giebelständiges Mehrzweckgebäude des späten 19. Jahrhunderts, das laut Inschrift als Ratsstube und Backhaus im Jahre 1891 erbaut wurde. Das Untergeschoss ist massiv errichtet, darüber befindet sich ein Fachwerkgeschoss mit regelmäßiger Holzkonstruktion aus schlanken, gesägten Hölzern und sprossengeteilten Fenstern. Kulturdenkmal aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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