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Große Hofanlage auf unregelmäßigem Eckgrundstück an der zum Dorfplatz erweiterten Gladenbacher Straße (Kreuzungsbereich von Die Grohbach und Hintergasse). Wichtig für das Ortsbild ist vor allem der an der Einmündung der Hintergasse gelegene, ausgesprochen schmale Wohntrakt, der an der Frontseite mit einem Schopfwalmdach ausgestattet ist, sowie die beiden in der Höhe voneinander abgesetzten Wirtschaftsgebäude zur Gladenbacher Straße. Das sich im rechten Winkel anschließende, in ein weiteres Wohngebäude übergehende Wohnhaus dürfte, wie die verputzte Giebelseite zur Hintergasse mit Geschossüberstand und Balkenköpfen erkennen lässt, ein Fachwerkgebäude des 18. Jahrhunderts sein.
Die aus drei ineinander übergehenden Wohnhäusern und mehreren Nebengebäuden bestehende Hofanlage ist aufgrund ihrer wichtigen Lage im Ortsbild und wegen ihrer kleinteilig gestaffelten Struktur insgesamt als Kulturdenkmal aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen schützenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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