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Giebelständiges, dreizoniges Fachwerkwohnhaus mit klar gegliedertem Fachwerk und "Mannfiguren" sowie profilierter Schwelle. Da das Gebäude einen hohen Sockel aufweist, ist der Eingang zum massiv erneuerten Erdgeschoss über eine Freitreppe zu erreichen. Die historische hölzerne Haustür, von der das Türblatt erhalten ist, wird horizontal durch eine kräftige, mehrfach profilierte Kämpferzone geteilt und mit rechteckigen, profilierten Füllungen versehen. Sie gehört einem einst weit verbreiteten, heute seltenen Typus an und ist deshalb als Sachteil besonders zu schützen. Das Gebäude ist einschließlich der Scheune Kulturdenkmal aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |