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Dreizoniges, mit Bruchsteinsockel ausgestattetes Fachwerkwohnhaus des späten 18. Jahrhunderts. Dem nicht direkt an der Straße gelegenen Haus ist an der verschieferten Giebelseite ein Bauerngarten mit Lattenzauneinfriedung vorgelagert. Während das Untergeschoss im vorderen Teil massiv erneuert wurde, ist das Obergeschoss ganz in Fachwerk ausgeführt. Gerundete Füllhölzer, profilierte Schwellen und ein einheitliches Fachwerkgefüge mit geschosshohen Streben an der Westseite und Streben mit Gegenstreben an der Ostseite kennzeichnen das Haus. Kulturdenkmal aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |