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Das asymmetrisch gestaltete Schulgebäude dürfte aufgrund seiner Formensprache kurz nach der Wende zum 20. Jahrhundert entstanden sein. Zeittypische Elemente sind u.a. der Einsatz der Materialien Naturstein, Klinker und Putz. Charakteristisch sind weiterhin die flachbogigen Fenster, die rechts in vier, links in zwei Achsen angeordnet sind, sowie die risalitartige Hervorhebung der Portal- bzw. Treppenhauszone. Dieser Bereich ist zusätzlich durch einen Rundbogenfries über dem flachbogigen Portal, durch gekoppelte Treppenhausfenster und ein Freigespärre im Dach betont. Kulturdenkmal aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |