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Voluminöses Fachwerkwohnhaus des frühen 19. Jahrhunderts. Das giebelständige, in einigem Abstand zur Straße erbaute Haus zeigt regelmäßiges, axialsymmetrisch gestaltetes Fachwerk mit relativ schlanken Hölzern. Wichtige Gestaltungselemente sind die unterhalb der Fensteröffnungen angebrachten Rauten sowie die gefaste Schwelle und die profilierten Füllhölzer. Aufgrund seiner wichtigen Funktion im Straßenbild ist das Haus aus städtebaulichen sowie aus künstlerischen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |