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Giebelständiges, teils verputztes, im Erdgeschoss massiv erneuertes Fachwerkwohnhaus des frühen 18. Jahrhunderts mit verschiefertem Giebelfeld und steilem Satteldach. Das Fachwerk zeigt eine regelmäßige Gliederung mit weiter Ständerstellung und nur einer Riegelreihe. Die Giebelseite ist durch gebogene, weit in die Gebäudemitte reichende Streben geprägt, die zum Rähm hin von kleinen Kopfwinkelhölzern ergänzt werden. Unter dem mittig angeordneten Fensterpaar sind schräg gestellte Fußstreben gegenläufig zu den Eckstreben angeordnet. Kulturdenkmal aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |