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Giebelständiges Fachwerkwohnhaus des 18. Jahrhunderts mit kräftigem, regelmäßigem, an der Giebelseite axialsymmetrisch gestaltetem Fachwerk der Erbauungszeit. Wichtige Merkmale sind die durch Fußstreben betonten Mittelständer, die breit geführten Eckstreben sowie die geschnitzten Eckständer, rechts geschuppt mit Maske, links mit kreisförmigen Verzierungen und Maske. Die massive Erneuerung des Erdgeschosses dürfte, wie anhand der flachbogigen Fensteröffnungen ablesbar, bereits kurz vor oder nach 1900 vorgenommen worden sein. Wegen seiner Bedeutung für das Ortsbild ist das Haus aus städtebaulichen sowie aus künstlerischen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Jüdischer Friedhof | |
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