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In der Tiefe des Hofes gelegenes, teilweise verkleidetes Fachwerkwohnhaus des 18. Jahrhunderts. Die Proportionen des zum Hof giebelständigen Gebäudes, das steil aufragende Dach sowie das leicht vorkragende Obergeschoss lassen auf intaktes Fachwerk der Entstehungszeit schließen. Das Gebäude ist einschließlich der zur Straße orientierten Scheune und ihrer angefügten Nebengebäude Kulturdenkmal aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |