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Hofanlage des ausgehenden 19. Jahrhunderts. Das in Ziegelmauerwerk errichtete Wohnhaus ist traufseitig zur Straße ausgerichtet und trägt ein Mansarddach mit drei Gauben. Die Giebelseite zeigt eine zweiachsige Gliederung mit weit auseinander liegenden Fensterachsen bis in den Spitzboden hinein. Im hinteren Bereich des Grundstückes befindet sich eine Fachwerkscheune mit Ziegelausfachungen. Die Hofanlage ist aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |