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Stattliche Hofanlage mit giebelständigem Fachwerkwohnhaus, Fachwerkscheune und Nebengebäuden. Das Fachwerk des auf einem Sockel errichteten, dreizonigen und daher besonders voluminösen Wohnhauses aus dem 18. Jahrhundert ist nur an der Hofseite einsehbar, da die Giebelseite zur Straße ab dem Obergeschoss verschiefert und das gesamte Erdgeschoss verputzt ist. Das Obergeschoss verfügt über ein dichtes Fachwerkgefüge mit "Mannfiguren", die mit Gegenstreben versehen sind. Wegen ihrer wichtigen Funktion für das Ortsbild ist die gesamte Hofanlage aus städtebaulichen, geschichtlichen und künstlerischen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |