Kirchstraße 44, ev. Kirche, Kirchhof
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Gießen, Stadt und Landkreis
Biebertal
Frankenbach
  • Kirchstraße 44
  • Kirchstraße
Ev. Kirche
Flur: 15
Flurstück: 257/7, 258/1

Die Frankenbacher Kirche hat ein schlichtes gotisches Kirchenschiff mit Satteldach, einen schmaleren Rechteckchor und einen mächtigen, aus dem 17. Jahrhundert stammenden Dachreiter.

Der völlig schmucklose, von nur wenigen Fenstern belichtete Bruchsteinbau bezieht seine Wirkung in erster Linie aus seiner Silhouette. Aus dem Zusammenspiel von steilem, verschiefertem Satteldach und dem gestuften, oktogonalen, mit einer Welschen Haube versehenen Dachreiter, der ebenfalls verschiefert und mit rundbogigen Schalllöchern, Uhr sowie Wetterhahn ausgestattet ist, ergibt sich die für das gesamte Ortsbild wichtige Fernwirkung.

Eine frühe Veränderung des Baues lässt sich an der Südseite anhand des spätgotischen Portals ablesen. Der hölzerne, mit eigener Verdachung versehene Vorbau über dem Hauptportal ist laut einer Datierung in den Knaggen über den Säulen erst 1920 entstanden.

Wichtige Details im Inneren sind die um 1571 zu datierende Flachdecke, die von drei Mittelstützen mit je vier Kopfstreben gestützt wird, das Kreuzgratgewölbe im Chor mit spitzbogigen Blendnischen und die 1571 eingebauten Emporen mit Brüstungsbemalungen des 18. Jahrhunderts. Bemerkenswert sind weiterhin die gemauerte gotische Mensa, ein sechseckiger spätgotischer Taufstein, der ein Wappen mit großer Fratze und Säulen aufweist, und das aus dem mittleren 17. Jahrhundert stammende Gestühl mit aufwändig gestalteten Wangen. Die stark restaurierten Wandmalereien aus dem späten 15. Jahrhundert zeigen musizierende Engel, Evangelistensymbole und die Kreuzigung.

Wegen ihrer künstlerischen und geschichtlichen Bedeutung ist die Kirche samt Mauerzügen, der Freifläche des Kirchhofes und dem alten Baumbestand Kulturdenkmal.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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