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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Fachwerkwohnhaus in straßenbildwichtiger Funktion im Krümmungsbereich der stark ansteigenden Schlossstraße. Zweigeschossiger, mit hohem Sockel ausgestatteter, giebelständiger, teils verschieferter Fachwerkbau des 17. Jahrhunderts mit flankierenden niedrigeren Anbauten. Im Hofbereich ist der ehemalige Scheunen- bzw. Stallteil mit dem Hauptbau unter einem gemeinsamen Satteldach zusammengezogen. Die hofseitige Eingangstür verfügt über einen karniesförmigen Türsturz mit der Inschrift: "ANNO CHRISTI 1664: DEN 24. JUNI".
Das offensichtlich mehrfach veränderte Haus ist aufgrund seines hohen Alters und wegen seiner wichtigen Lage im Ortsbild Kulturdenkmal aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |