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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Fachwerkwohnhaus mit Halbwalmdach am unteren Seitenarm der Schlossstraße. Das Fachwerk des in extremer Hanglage stehenden und daher weithin sichtbaren Gebäudes ist vollständig verkleidet. Die Proportionen lassen auf einen Bau um 1800 schließen, doch könnte er in Teilen älter sein. Wichtig ist vor allem die Dachsilhouette und der hohe Bruchsteinsockel. Als markanter Bestandteil der südlichen Ortsansicht ist das Haus einschließlich der seitlichen, durch ihre unregelmäßige Grundrissgestaltungen auffallenden Nebengebäude, die ebenfalls in Teilen noch den ursprünglichen hohen Natursteinsockel erkennen lassen, Kulturdenkmal aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |