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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Traufständiges, direkt an die Straße angrenzendes, voluminöses Wohnhaus mit markantem Halbwalmdach. Das wegen der Hanglage mit einem ansteigenden Sockel ausgestattete Haus dürfte gemäß seinen Proportionen in der jetzigen Form um 1800 entstanden sein. Das im Obergeschoss noch vorhandene Fachwerk ist verkleidet bzw. verputzt. Die im Keller erhaltenen, nach Süden gerichteten Öffnungen, möglicherweise Schießscharten, deuten jedoch auf einen älteren Vorgängerbau und auf seine frühere Funktion als "Gefängnis" hin. Da in dem Haus nachweislich bis 1806 der Ratssaal, später die Schule und die Lehrerwohnung untergebracht waren, muss das aufgrund seiner exponierten Lage ortsbildprägende Gebäude aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen als Kulturdenkmal ausgewiesen werden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |