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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Großes, aus zwei ursprünglich selbstständigen Häusern zusammengewachsenes, jetzt als Dorfgasthaus genutztes, vollständig verputztes Fachwerkgebäude in ortsbildwichtiger Lage gegenüber der Auffahrt zu Burg und Kirche. Der topografischen Situation entsprechend, dürften die Gebäude sehr alt sein. Die in den Geschosshöhen differierenden, separat verdachten, nach hinten mit hohen Sockeln ausgestatteten Häuser sind, von der Rückseite her gesehen, äußerst markante Bestandteile der Ortsansicht und daher aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |