Schlossstraße 41
Schlossstraße 41
Schlossstraße 41
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Gießen, Stadt und Landkreis
Biebertal
Königsberg
  • Schloßstraße 41
Flur: 1
Flurstück: 65/1

Gebäudekomplex einer ehemaligen Gastwirtschaft, bestehend aus drei aneinander gereihten, entlang der Straße errichteten, traufständigen Gebäuden unterschiedlichen Alters, teils mit Anbauten versehen, einer Scheune und einem separaten, nach hinten liegenden Nebengebäude.

Ältester Teil des Anwesens ist das in das 17. Jahrhundert zurückgehende, ursprünglich wohl als Wohnhaus erbaute Gebäude, dessen Fachwerkkonstruktion inzwischen freigelegt wurde. Besonders markant ist hier der zur Straßenseite über dem Eingang angebrachte weit auskragende Erker. Bemerkenswerte Details sind die Haustür, die am Erker wie auch am Gebäude erkennbaren geschnitzten Eckständer, die profilierte Schwelle sowie die im Balken neben der Eingangstür angebrachte Inschrift „ANNO SALUTIS CHRISTIANAE 1620 II MARTIL", die auf eine Erbauungszeit noch vor dem Brand von 1647 hinweist.

Ein kleineres, etwas gedrungeneres Gebäude schließt sich an und leitet zu einem nach 1900 errichteten Bau über. Dieser hat eine dreiachsige, symmetrisch gestaltete Fassade. Während das Erdgeschoss in zweifarbigem Klinker gestaltet ist und durch flachbogige, große Fenster belichtet wird, ist das Obergeschoss in regelmäßigem Fachwerk mit Ziegel-

ausfachung ausgeführt. Gerade Hölzer, stockwerkshohe Streben und große Rechteckfenster kennzeichnen diesen Bereich.

An der verschieferten Giebelseite ist ein annähernd quadratischer Erweiterungsbau von geringerer Tiefe in Fachwerk mit Ziegelausfachung und mit vorgelagertem, hölzernem Vordach angefügt.

Auch der rückwärtige, gegenüber dem Haupthaus niedrigere Anbau sowie die weiter rechts gelegene, an die Nachbarhäuser (Schlossstraße 39) mit ihrem Dach anschließende Fachwerkscheune, die durch wandhohe Streben und einen mächtigen Bruchsteinsockel gekennzeichnet ist, tragen zum differenzierten Gebäudegefüge des Komplexes bei. Sämtliche Gebäude setzen – besonders durch ihre abwechslungsreiche Dachlandschaft – einen markanten, das Ortsbild prägenden Akzent. Sie sind in ihrer Gesamtheit schützenswert und werden aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen als Kulturdenkmal eingestuft.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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