Schlossstraße 50
Schlossstraße 50, Wohnhaus von 1925 auf den Mauern der ehem. Burg
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Gießen, Stadt und Landkreis
Biebertal
Königsberg
  • Schloßstraße 50
  • Schloßstraße
Reste der Burg Königsberg und Wohnhaus
Flur: 1
Flurstück: 12/2, 14/2, 14/3

Die um 1240 von Graf Marquard II. von Solms errichtete, ab 1357 in hessischem Besitz befindliche Gipfelburg wurde 1647 von schwedischen Truppen niedergebrannt. Sie verfiel ab 1820/27 endgültig, als das Amt Königsberg aufgehoben wurde. Ab 1873 wurden auch diese Ruinen zum großen Teil abgetragen. 1924/25 erbaute dann ein privater Eigentümer das heute noch bestehende villenartige Wohnhaus auf den Grundmauern der Kernburg.

Von der alten Burganlage blieben einige hohe Stützmauern im Süden und Südosten, die Kellergewölbe mit Fundamentresten des Palas, große Teile der Ringmauer und Reste des Bergfrieds erhalten.

Das vorwiegend aus wiederverwendetem Baumaterial der Burg (Bruchstein) errichtete historisierende Wohnhaus ist als höchster Punkt des Ortes weithin sichtbar. Mit seiner burgartigen kubischen Form, seinem hohen, verschieferten Walmdach, dem zentralen, mit Welscher Haube ausgestatteten Turmerker an der symmetrisch aufgebauten, dem Dorf zugewandten Hauptseite, dem Mittelrisalit an der Rückseite und mit seinen Erkeranbauten ist es zusammen mit der etwas tiefer gelegenen Kirche und dem alten Baumbestand der bei weitem markanteste Teil der historisch gewachsenen Ortsansicht.

Die gesamte Anlage mit den Resten der Burg sowie dem Wohnhaus ist aus städtebaulichen, geschichtlichen sowie aus wissenschaftlichen und künstlerischen Gründen Kulturdenkmal.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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