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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Kleines, giebelständiges Fachwerkwohnhaus des 18. Jahrhunderts auf quadratischem Grundriss. Die Giebelseite zeigt ein regelmäßiges Fachwerkgefüge der Erbauungszeit mit Eckstreben und Gegenstreben. Weitere wichtige Merkmale des Gebäudes sind der geschnitzte Eckständer, die profilierte, mit Schnitzereien versehene Schwelle sowie die Inschrift im Rähm des Erdgeschosses: „ICH BIN JUNG GEWESEN UND ALT WORDEN UND HABE NOCH NIH GESEHEN DEN GERECHTEN VERLASEN ODER SEINEN SAMEN NACH BRODT GEHEN". Wegen seiner künstlerischen und städtebaulichen Qualitäten ist das Haus Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |