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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Zweizoniges, giebelständiges Fachwerkwohnhaus auf großer Hofreite. Während das Erdgeschoss massiv erneuert wurde und die Giebelzone verkleidet ist, zeigt das Obergeschoss an der Traufseite das ursprüngliche Fachwerk. Die profilierte Schwelle, das regelmäßige, an den Ecken mit Streben und Gegenstreben versehene Fachwerk deutet auf eine Entstehung im späten 18. Jahrhundert. Das steile Dach mit Aufschieblingen spricht für ein bauzeitlich erhaltenes Dachwerk. Das Gebäude ist Kulturdenkmal aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |