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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Kleines, giebelständiges Fachwerkwohnhaus. Die gedrungenen Proportionen des Gebäudes, dessen Fachwerk vollständig überputzt bzw. verkleidet ist, lassen auf einen Bau des 18. Jahrhunderts schließen. Da zu vermuten ist, dass die originale Substanz auf der Hofseite noch weitgehend erhalten ist, sind das Haus und die Scheune aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen als Kulturdenkmäler einzustufen
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |