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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Das traufständige Stall-Scheunengebäude ist auf einem niedrigen Bruchsteinsockel in Fachwerkbauweise errichtet und weist zur Straße hin ein großes, nicht symmetrisch angeordnetes Tor auf. Das sehr regelmäßig angeordnete Fachwerkgefüge fällt durch die rasterförmige Gliederung von Riegeln und Ständern auf sowie durch die zweigeschossige Anordnung schräg gestellter Streben an Eck- und Bundständern, die insbesondere an der Traufseite eine Art Ährenmotiv ausbilden. Das in exponierter Lage im Krümmungsbereich der Schlossstraße liegende Wirtschaftsgebäude ist aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen geschützt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |