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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Traufständiger, mit Krüppelwalmdach versehener Fachwerkbau auf hohem Sockel mit drei streng gereihten Fenstern im Obergeschoss und einer links gelegenen Eingangstür. Die regelmäßige Fachwerkkonstruktion aus schwach dimensionierten Hölzern und die stockwerkshohen, geraden Streben deuten auf eine Entstehung im frühen 19. Jahrhundert. Eine Inschrift gibt jedoch 1715 als Erbauungsjahr an. Nach dem Abbruch mehrerer Nebengebäude steht das Rathaus heute ungewöhnlich isoliert, ohne Anbindung an die übrige Bebauung. Es ist aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |