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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
An einer Seitengasse der Marburger Straße (hinter Nr.13) gelegene Hofanlage mit Wohnhaus und Nebengebäude. Das zweizonige Fachwerkwohnhaus zeigt an der zum Hof hin orientierten Traufseite qualitätvolles Fachwerk des 18. Jahrhunderts. Der symmetrische Aufbau der Fassade ist durch die mit Gegenstreben versehenen „Mannfiguren" im Obergeschoss geprägt. Sowohl die Schwelle, als auch die Balkenköpfe und die Füllhölzer sind profiliert. Das Wohnhaus ist aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen als Kulturdenkmal einzustufen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |