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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Traufständiges Fachwerkwohnhaus mit linksseitiger Hofdurchfahrt. Das auf einem hohen Sockel errichtete Haus, das die gesamte Breite der Hofreite einnimmt, dürfte um 1800 erbaut worden sein. Klar gegliedertes, doch gemäß dem Haustyp asymmetrisch unterteiltes Fachwerk mit wandhohen Streben kennzeichnen den Wandaufbau. Die mit Klappläden versehenen Fenster sind axial aufeinander bezogen und im Zentrum paarweise angeordnet. Ständer und Torsturz der Durchfahrt sind durch leicht geschwungene Kopfbänder gesichert. Aufgrund seiner wichtigen Funktion im Straßenbild ist das Haus Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |